Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma kaiserstuhl-edv

 

1.  Nachstehende Bedingungen  gelten für  alle Verträge,  Leasing- und  sonstige
Leistungen.  Abweichungen  -  auch auf  Grund  abweichender  AGB oder  sonstiger
Bedingungen  des  Käufers   -  bedürfen  unserer   ausdrücklichen  schriftlichen
Bestätigung.   Unser   Onlineangebot   ist   freibleibend   und   unverbindlich.
Artikeländerungen in Farbe und Design behalten wir uns ausdrücklich vor. 


2.  Für  alle  Waren,  die  von  uns  bestellt  werden  müssen,  sind   genannte
Lieferzeiten stets unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung  der
Auftragsbestätigung,  jedoch  nicht  vor  der  Beibringung  der  vom   Besteller
gegebenenfalls zu beschaffenden  Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben  sowie vor
Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn  bis
zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand
unser Lager  verlassen hat.  Die Lieferfrist  verlängert sich  bei Verzögerungen
unserer  Vorlieferanten  und  Transporteure,  die  von  uns  nicht  gewollt  und
beeinflussbar  sind.  Teillieferungen  sind innerhalb  der  von  uns angegebenen
Lieferfristen  zulässig, soweit  sich Nachteile  für den  Gebrauch daraus  nicht
ergeben. Zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist ist der
Besteller  erst  dann  berechtigt,  wenn  er  uns  schriftlich  eine angemessene
Nachfrist gesetzt hat, es sei  denn, es ist ein fixer  Liefertermin ausdrücklich
vereinbart worden.


3. Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt.
Konstruktions- oder Formänderungen,  die auf die  Verbesserung der Technik  bzw.
auf  Forderungen  des  Gesetzgebers  zurückzuführen  sind,  bleiben  während der
Lieferzeit  vorbehalten, sofern  der Liefergegenstand  nicht erheblich  geändert
wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind.


4. Tritt der Besteller unberechtigt  von einem erteilten Auftrag zurück,  können
wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend  zu
machen, 10  % des  Verkaufspreises für  die durch  die Bearbeitung des Auftrages
entstandenen Kosten und für den entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt
der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.


5. Verpackungen werden Eigentum des Bestellers und von uns berechnet. Porto- und
Verpackungsspesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart
erfolgt nach bestem Ermessen.


6. Der  Besteller ist  verpflichtet, den  Liefergegenstand anzunehmen.Bei  einer
Lieferung  durch  uns  geht  die  Gefahr  mit  der  Übergabe  der  Sache  an die
Transportperson  über -  d. h.,  der Besteller  hat die  Gefahr des  zufälligen
Unterganges oder der zufälligen Beschädigung  der Sache bei deren Versendung  zu
tragen. Der Besteller hat die  Ware unverzüglich nach der Ablieferung  durch uns
bzw. nach der  Ablieferung durch die  Transportperson zu untersuchen,  und, wenn
sich  ein  Mängel zeigt,  Bitte  beachten Sie,  dass  wir Waren,  die  mit einem
versiegelten Code  für die  Nutzung versehen  sind (z.B. Garantieverlängerungen,
Produkte von Premiere) und bei denen die Versiegelung entfernt worden ist, nicht
zurücknehmen.  Unterlässt  der  Besteller  die Anzeige,  so  gilt  die  Ware als
genehmigt,  es sei  denn, dass  es sich  um einen  Mängel handelt,  der bei  der
Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mängel, so  muss
die Anzeige unverzüglich  nach der Entdeckung  gemacht werden; andernfalls  gilt
die Ware auch in Ansehung dieses Mängels als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte
des  Bestellers  genügt  die rechtzeitige  Absendung  der  Anzeige. Erklärt  der
Besteller, er werde die Ware nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen
Unterganges oder  einer zufälligen  Verschlechterung des  Liefergegenstandes zum
Zeitpunkt der Verweigerung auf den Besteller über.


7.  Die  Preise  sind  freibleibend und  gelten  ab  Lager  Deutschland oder  im
Streckengebiet  ab  deutschem  Werk  zuzüglich  Umsatzsteuer  und Versandkosten.
Preisänderungen sind zulässig,  wenn zwischen Vertragsabschluß  und vereinbartem
Liefertermin mehr als 6 Woche liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung
der   Lieferung   die   Löhne,   die   Materialkosten   oder   die  marktmäßigen
Einstandspreise, so sind wir  berechtigt, den Preis angemessen  entsprechend den
Kostensteigerungen zu erhöhen. Der  Besteller ist zum Rücktritt  nur berechtigt,
wenn  die  Preiserhöhungen  den  Anstieg  der  allgemeinen  Lebenshaltungskosten
zwischen  Bestellung  und  Auslieferung nicht  nur  unerheblich  übersteigt. Wir
liefern per Post oder  Spedition und berechnen zur  Zeit 6,90 EUR für  das erste
Paket  einer  Lieferung. Jedes  weitere  Paket wird  mit  zur Zeit  3,00  EUR in
Rechnung gestellt. Erfolgt die Lieferung per Nachnahme, wird für das erste Paket
zur  Zeit  9,90 EUR  und  für weitere  Pakete  zur Zeit  3,00  EUR in  Rechnung
gestellt.  Zusätzlich  erhebt  die  DHL  eine  Nachnahmegebühr  von  2,00   EUR.
Sonderwünsche des Kunden sowie Auslandsporti werden separat in Rechnung gestellt
und können auf Wunsch angefragt werden. Wir behalten uns vor, die  Versandkosten
angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Bei Palettensendungen
werden Speditionskosten und Mautgebühren individuell berechnet.


8. Der Besteller  ist berechtigt, die  Ware 1 Monat nach Ablieferung durch  uns
oder durch die  Transportperson, ohne Angabe  von Gründen an  uns zurückzugeben.
Die   Waren   sind   in   der   Originalverpackung   und   ohne  Gebrauchsspuren
zurückzusenden.Das  Rückgaberecht  ist   ausgeschlossen  für  Waren,   die  nach
Bestellerspezifikation angefertigt  werden oder  eindeutig auf  die persönlichen
Bedürfnisse  des  Bestellers  zugeschnitten  sind  oder  die  auf  Grund   ihrer
Beschaffenheit   nicht  für   eine  Rücksendung   geeignet  sind   (insbesondere
Gebrauchsartikel, wie Batterien, Akkus, Lampen etc.).


9.  Wir  übernehmen   in  folgender  Weise   die  Haftung  für   Mängel  an  den
Liefergegenständen: Während  eines Zeitraumes  von 2  Jahren nach  Übernahme des
Liefergegenstandes hat der Besteller einen Anspruch auf Beseitigung von Fehlern,
die zum Zeitpunkt  des Gefahrüberganges vorgelegen  haben. Ist der  Mängel nicht
innerhalb der  14 Tagesfrist  nach Ablieferung  angezeigt worden,  so trägt  der
Besteller  die Beweislast  für das  Vorliegen eines  Fehlers zum  Zeitpunkt des
Gefahrüberganges. Bei fristgerechter,  berechtigter Mängelrüge liefern  wir nach
unserer Wahl Ersatz oder bessern nach. Hierfür steht uns eine angemessene  Frist
zur Verfügung.  Können wir  einen unserer  Gewährleistungspflicht unterliegenden
Fehler  nicht beseitigen,  keinen Ersatz  liefern oder  sind für  den Besteller
weitere Nachbesserungsversuche  unzumutbar, so  kann der  Besteller anstelle der
Nachbesserung  Wandlung   (Rückgängigmachung  des   Vertrages)  oder   Minderung
(Herabsetzung  der  Vergütung)  verlangen.   Die  Mängelrüge  ist  in   Textform
vorzubringen.  Den  rechtzeitigen  Zugang  der  Mängelrüge  hat  der   Besteller
nachzuweisen. Die  Mängelrüge muß  die Person  des Erklärenden  benennen und der
Abschluss der Mängelrüge durch Unterschrift, Nachbildung der  Namensunterschrift
oder  anders erkennbar  gemacht werden.  Eine Mängelrüge  per E-Mail  mit einer
entsprechenden Nachbildung der  Namensunterschrift ist ausreichend.  Natürlicher
Verschleiß ist  in jedem  Falle von  der Gewährleistung  ausgeschlossen. Von der
Gewährleistung  ausgeschlossen  sind   darüber  hinaus  Verbrauchsartikel,   wie
Batterien, Akkus, Lampen etc.  Wegen weitergehender Ansprüche und  Rechte haften
wir nur in den  Fällen des Vorsatzes und  grober Fahrlässigkeit. Im übrigen  ist
die Haftung ausgeschlossen. Eventuelle Schadenersatzansprüche sind, soweit diese
auf leichte  Fahrlässigkeit unsererseits  beruhen, beschränkt  auf die  Höhe des
Kaufpreises und auf solche Schäden,  die in Folge anderweitiger Beschaffung  der
Ware entstehen.


10. Wir behalten uns an den Liefergegenständen das Eigentum bis zur Zahlung vor.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei  Zahlungsverzug,
sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur  Herausgabe
verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der
Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht
die  Bestimmung  des   Verbraucherkreditgesetzes  Anwendung  findet   oder  dies
ausdrücklich  durch  uns  schriftlich  erklärt  wird.  Bei  Verwendung gegenüber
Unternehmern und Kaufleuten, einer juristischen Person öffentlichen Rechts  oder
einem öffentlich rechtlichen Sondervermögen  gilt darüber hinaus folgendes:  Der
Besteller ist  berechtigt, die  Liefergegenstände im  ordentlichen Geschäftsgang
weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in  Höhe
des  zwischen uns  und dem  Besteller vereinbarten  Kaufpreises (einschließlich
Mehrwertsteuer) ab, die  dem Besteller aus  der Weiterveräußerung erwachsen  und
zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder Nachbearbeitung weiter
verkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller nach  deren
Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen,  bleibt
davon unberührt, jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen,
solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und
nicht im  Zahlungsverzug ist.  Ist dies  jedoch der  Fall, können wir verlangen,
dass  der Besteller  die abgetretenen  Forderungen und  deren Schuldner  bekannt
gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen
aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Die Verarbeitung
oder Umbildung  der Waren  durch den  Besteller wird  stets für uns vorgenommen.
Werden  die Liefergegenstände  mit anderen,  uns nicht  gehörenden Gegenständen
verarbeitet, so erwerben  wir das Miteigentum  an der neuen  Sache im Verhältnis
des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteteten Gegenständen zur
Zeit  der  Verarbeitung. Werden  die  Liefergegenstände mit  anderen,  uns nicht
gehörenden Gegenstände untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum  an
der neuen Sache  im Verhältnis des  Wertes der Liefergegenstände  zu den anderen
vermischten Gegenständen. Der  Besteller verwahrt das  Miteigentum für uns.  Der
Besteller  darf  die  Liefergegenstände  weder  verpfänden,  noch  zur Sicherung
übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen  durch
Dritte, hat der Besteller uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle
Auskünfte  und Unterlagen  zur Verfügung  zu stellen,  die zur  Wahrung unserer
Rechte erforderlich sind.  Vollstreckungsbeamte bzw. ein  Dritter ist auf  unser
Eigentum hinzuweisen.  Wir verpflichten  uns, die  uns zustehenden  Sicherheiten
insoweit  auf  Verlangen  des  Bestellers  freizugeben,  als  der  Wert  ihr  zu
sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 %
übersteigt.


11.  Schadenersatzansprüche aus  Delikt sind  ausgeschlossen, es  sei denn,  der
Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies  gilt
auch für Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.


12.Der Besteller hat ausdrücklich Vorkasse zu leisten. Nur Stammkunden haben die
möglichkeit Ware auf  Rechnung zu bestellen.  Die Rechnungen werden  auf den Tag
der  Absendung  der  Ware  ausgestellt.  Der  Kaufpreis  und  die  Entgelte  für
Nebenleistungen sind bei Übergabe  des Liefergegenstandes ohne Abzug  von Skonto
zur Zahlung  fällig. Der  Bestellter kommt  spätestens in  Verzug, wenn er nicht
innerhalb  von  14  Tagen  nach Fälligkeit  und  Zugang  einer  Rechnung Zahlung
leistet. Verzugszinsen berechnen wir mit 8 % p. a. über dem Basiszinssatz. Diese
sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem  höheren
Zinssatz nachweisen oder wenn der Besteller eine geringere Belastung  nachweist.
Ist  der   Besteller  Unternehmer,   Kaufmann,  eine   juristische  Person   des
öffentlichen  Rechts  oder  ein  öffentlich  rechtlich  Sondervermögen,  ist die
Zurückhaltung  von  Zahlungen  wegen  irgendwelcher  von  uns  nicht anerkannten
Gegenansprüche des Besteller nicht  statthaft, ebenso wenig die  Aufrechnung mit
solchen.   Als   Währung   für   die   sich   aus   diesem   Vertrag  ergebenden
Zahlungsverpflichtungen gilt der Euro.


13.  Übertragungen von  Rechten und  Pflichten des  Bestellers aus  dem mit  uns
geschlossenen  Vertrag  bedürfen  zu  ihrer  Wirksamkeit  unserer  schriftlichen
Zustimmung.  Sollte  eine  Bestimmung  unserer  allgemeinen Geschäftsbedingungen
nichtig sein  oder werben,  so bleibt  die Gültigkeit  der anderen  Bestimmungen
hiervon unberührt.


Firma: kaiserstuhl-edv
Geschäftsführer: Edmund Baumgartner

Stand: September 2013

Unsere Partner